Umstieg von Klinischen Prüfungen auf die Clinical Trials Regulation Neu

Umstellung von klinischen Prüfungen von Arzneimitteln – der Countdown läuft!

Alle laufenden klinischen Prüfungen in der EU müssen bis zum 31. Januar 2025 auf die Verordnung (EU) 536/2014 („CTR“) und das Clinical Trials Information System („CTIS“) umgestellt werden. Dieses Datum markiert das Ende eines dreijährigen Übergangszeitraums, der mit dem Inkrafttreten der CTR in der EU begann.

Klinische Prüfungen von Arzneimitteln, die vom Sponsor nicht rechtzeitig umgestellt werden, verlieren ihre gesetzliche Grundlage und müssen von der nationalen Behörde amtswegig beendet werden.

Umstellungsverfahren ("Transition")

Die Umstellung auf die CTR erfordert die Durchführung eines eigenen Genehmigungsverfahrens via CTIS. Nach Abschluss dieses Verfahrens unterliegt die klinische Prüfung in den Regeln ihrer Durchführung dann der CTR.

Laufende klinische Prüfungen müssen während des Übergangs von der bisherigen Rechtsregelung, der Richtlinie über klinische Prüfungen (CTD), zur CTR nicht unterbrochen oder beendet werden.

Sponsoren von klinischen Prüfungen, die nach dem 30. Januar 2025 fortgesetzt werden sollen, müssen jedoch die Zeit berücksichtigen, die die Mitgliedstaaten für den Abschluss des Genehmigungs­verfahrens benötigen, das bis zu drei Monate dauern kann.

Um den Prozess zu straffen, haben die Mitgliedstaaten ein freiwilliges beschleunigtes Verfahren für die Umstellung der Prüfungen auf die CTR eingeführt, welches in der Endphase der Übergangsfrist nicht mehr garantiert werden kann.

Leitlinien und Trainingsmaterial

Um den Sponsoren den Übergang zu erleichtern, stehen ein Leitfaden, eine „Best Practice für Sponsoren multinationaler klinischer Prüfungen“ sowie zusätzliche Trainingsmaterialien zur Verfügung. Es werden durch die europäische Arzneimittelagentur auch Schulungsmaßnahmen organisiert, die online verfügbar sind.

Über die Verordung (EU) 536/2014

Die Anwendung der CTR stärkt Europa als Standort für die klinische Forschung. Die Verordnung strafft die Verfahren für Beantragung und Überwachung klinischer Prüfungen und deren öffentliche Registrierung. Alle Sponsoren klinischer Prüfungen verwenden dasselbe System und befolgen dieselben Verfahren, um die Genehmigung einer klinischen Prüfung zu beantragen, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben und mit welcher nationalen zuständigen Behörde (NCA) oder nationalen Ethikkommission sie zu tun haben.

Die Genehmigung und Überwachung klinischer Prüfungen fällt in die Zuständigkeit der EU-/EWR-Mitgliedstaaten, während die Europäische Arzneimittelagentur für die Pflege des CTIS verantwortlich ist. Die Europäische Kommission beaufsichtigt die Umsetzung der Verordnung über klinische Prüfungen.

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